Novellierung der StBVV

Novellierung der Steuerberatergebühren-

verordnung

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK GM 032/2012) informiert über eine aktuelle Änderung im Bereich der Vergütung der Steuerberater:

„Der Bundesrat hat am 23. November 2012 der Novellierung des Vergütungsrechts der Steuerberater zugestimmt (BR-Drs. 603/12).

Unter dem neuen Namen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) werden erstmals seit 14 Jahren die Gebühren der Steuerberater erhöht und damit an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Somit konnte der von der Bundessteuerberaterkammer initiierte Novellierungsprozess nach intensiven Vorbereitungen und Überzeugungsarbeit bei den politisch Verantwortlichen für den Berufsstand abgeschlossen werden.

Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt treten die folgenden Erhöhungen ab 01.01.2013 in der StBVV in Kraft:

Lineare Erhöhung der Tabellen A bis E um je 5 %,

Anhebung der Zeitgebühr auf 30,00 EUR bis 70,00 EUR je angefangene halbe Stunde (§ 13 StBVV),

Anhebung der Höchstgebührengrenze für ein erstes Beratungsgespräch auf 190,00 EUR (§ 21 Abs. 1 Satz 2 StBVV),

Erhöhung verschiedener Mindestgegenstandswerte bei der Anfertigung von Steuererklärungen gemäß § 24 Abs. 1 StBVV und bei der Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 27 Abs. 1 Satz 2 StBVV),

Definition des Gegenstandswertes bei der Selbstanzeige und Einführung eines Mindestgegenstandswertes in Höhe von 8.000,00 EUR (§ 30 Abs. 2 StBVV),

deutliche Erhöhung der Betragsrahmengebühren für die Lohnbuchhaltung (§ 34 StBVV) sowie

Erhöhung des Zehntelsatzes für Zwischenabschlüsse auf 10/10 bis 40/10 (§ 35 Abs. 1 Nr. 2 StBVV).“

Die Änderung der Steuerberatergebührenverordnung ist in der Ausgabe des Bundesgesetzblattes (Nr. 59, Teil I, Seite 2637 ff.) vom 19. Dezember 2012 veröffentlicht worden und damit ab dem 01. Januar 2013 von allen Steuerberatern zu beachten.

(Stand: Januar 2013)